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Reglement der SCC EVENTS GmbH für den GENERALI VeloCity Berlin 2024

Stand: Oktober 2023

1. Grundlagen

  1. Das vorliegende Reglement gilt für den GENERALI VeloCity Berlin 2024. Das Reglement ist an die Wettkampfbestimmungen des Bundes Deutscher Radfahrer e. V. (BDR) angelehnt. 
  2. Mit Meldung zum GENERALI VeloCity Berlin erkennt jede:r Teilnehmende dieses Reglement an.
  3. Jede:r Teilnehmende ist verpflichtet, sich mit den bei der Startunterlagenausgabe ausgehändigten Unterlagen vertraut zu machen und sich sofort von deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu überzeugen. Korrekturen der Anmeldedaten können unmittelbar vor Ort vom Support-Team vorgenommen werden. Ein nachträglicher Anspruch auf Korrektur/ Anpassung besteht nicht. Zudem ist jede:r Teilnehmende verpflichtet, sich mit dem Inhalt der Event-Infos, welche im Vorfeld digital versandt werden, intensiv vertraut zu machen und deren Inhalt strikt zu befolgen.
  4. Es gelten die Teilnahmebedingungen der SCC EVENTS GmbH, abrufbar unter: https://velocity.berlin/service/teilnahmebedingungen
  5. Die allgemeinen Datenschutzhinweise und die Datenschutzhinweise zur Veranstaltung finden Sie hier: https://www.scc-events.com/corporate/kontakt/datenschutz/informationspflicht

2. Teilnahmevoraussetzungen

2.1. Allgemeine Voraussetzungen

  1. Der GENERALI VeloCity Berlin ist ein Radsportevent für alle Hobby-, Freizeit- und Amateurradtreibenden. 
  2. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Es genügen eine Anmeldung, die damit verbundene Anerkennung des Reglements, der Teilnahmebedingungen und der AGB sowie die Entrichtung des Startgeldes.
  3. Jede:r Teilnehmende ist verpflichtet, die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am GENERALI VeloCity Berlin zu überprüfen, gegebenenfalls durch Konsultation von medizinischem Fachpersonal.
  4. Personen, die in den letzten 5 Jahren einen Dopingverstoß begangen haben oder an einem solchen beteiligt waren, sei es als aktive Sporttreibende oder in anderer Funktion, sind nicht startberechtigt. Dies gilt auch, wenn ein entsprechendes Dopingverfahren noch anhängig ist.

2.2. Teilnahme von Sporttreibenden der Nachwuchsklassen

  1. Grundvoraussetzung für die Teilnahme eines/-r minderjährigen Sporttreibenden ist die schriftliche Einwilligung eines/-r Erziehungsberechtigten.
  2. Die Teilnahme von Jugendlichen beim GENERALI VeloCity Berlin über 60 km, die jünger als Jahrgang 2008 sind, ist nicht gestattet.
  3. Die Teilnahme von Jugendlichen beim GENERALI VeloCity Berlin ab 100 km, die jünger als Jahrgang 2006 sind, ist nicht gestattet. 

    3. Altersklassen

    Die Zuteilung zu einer Altersklasse erfolgt in Abhängigkeit vom Geburtsjahr des Teilnehmenden.

    • Senioren 6 - Jahrgänge 1944 und älter
    • Senioren 5 - Jahrgänge 1954 - 1945
    • Senioren 4 - Jahrgänge 1964 - 1955
    • Senioren 3 - Jahrgänge 1974 - 1965
    • Senioren 2 - Jahrgänge 1984 - 1975
    • Hauptklasse - Jahrgänge 2001 - 1985
    • U23 - Jahrgänge 2005-2002
    • U19 - Jahrgänge 2007/2006
    • U17 - Jahrgänge 2009/2008

    4. Teams

    4.1. Allgemeines

    1. Es wird in drei Teamarten unterschieden:
      • Männerteam
      • Frauenteam
      • Mixedteam
    2. Ein Team setzt sich aus einer festgelegten Anzahl von Teilnehmer:innen zusammen, die über eine Team Registrierung angemeldet werden.
    3. Bei „Mixedteam“ ist es unerheblich, in welchem numerischen Verhältnis männliche, weibliche und diverse Teammitglieder zueinanderstehen.
    4. Teams unterliegen keiner vorgeschriebenen Altersstruktur, die Punkte 2.2.(1) und 2.2.(2) sind jedoch zu beachten.
    5. Das gesamte Team startet gemeinsam aus einem Startblock, der anhand der niedrigsten angegebenen Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt wird.
    6. Der gemeinsame Start aus einem Startblock kann nur bis zum Ende der offiziellen Anmeldefrist gewährleistet werden, nicht jedoch in einer möglichen  Nachmeldephase.

    4.2. Teamarten

    4.2.1. Männerteam

    1. Ein Team besteht aus mindestens 5 und maximal 8 angemeldeten Teammitgliedern. 
    2. Die schnellsten fünf Finisher eines Teams werden in der Teamwertung erfasst. Aus der Gesamtsumme der Nettofahrzeiten dieser fünf Teammitglieder ergibt sich die Rangfolge in der Teamwertung. Bei Zeitgleichheit entscheidet der in der Gesamtwertung besser platzierte erster Finisher jedes Teams über die Rangfolge. Die Einzelplatzierungen der Teammitglieder sind für die Rangfolge der Teamwertung dagegen nicht maßgebend.
    3. Ein Team, das aus weniger als 5 Finishern besteht, wird nicht in der Teamwertung erfasst, sondern geht in die Einzelwertungen über.

    4.2.2. Frauenteam

    1. Ein Frauenteam besteht aus mindestens 5 und maximal 8 angemeldeten weiblichen Teammitgliedern. 
    2. Die schnellsten 5 Finisher eines Teams werden in der Teamwertung erfasst. Aus der Gesamtsumme der Nettofahrzeiten dieser fünf Teilnehmerinnen ergibt sich die Rangfolge in der Teamwertung. Bei Zeitgleichheit entscheidet die besser platzierte erste Finisherin jedes Teams über die Rangfolge. Die Einzelplatzierungen der Teammitglieder sind für die Rangfolge der Teamwertung dagegen nicht maßgebend.
    3. Ein Frauenteam, das aus weniger als 5 Finisher besteht, wird nicht in der Frauenteamwertung erfasst, sondern geht in die Einzelwertungen über.

    4.2.3. Mixedteam

    1. Ein Mixedteam besteht aus mindestens 5 und maximal 8 angemeldeten Teammitgliedern. 
    2. Die schnellsten 5 Finisher pro Team werden in der Mixedteamwertung erfasst. Aus der Gesamtsumme der Nettofahrzeiten dieser fünf Teilnehmer:innen ergibt sich die Rangfolge in der Teamwertung. Bei Zeitgleichheit entscheidet der/die besser platzierte erste:r. Finisher:in jedes Teams über die Rangfolge. Die Einzelplatzierungen der Teammitglieder sind für die Rangfolge der Teamwertung dagegen nicht maßgebend.
    3. Ein Mixedteam, das aus weniger als 5 Finishern besteht, wird nicht in der Teamwertung erfasst, sondern geht in die Einzelwertungen über.

    4.2.4. Vereine / Firmen

    Es gibt keine extra Vereins- oder Firmenteams. Teilnehmende von Vereinen oder Firmen sortieren sich unter Männer-, Frauen- und/ oder Mixedteam ein.

    5. Fahrrad und Zubehör

    5.1. Allgemeines

    1. Zugelassen sind ausschließlich Zweiräder mit Freilauf und mindestens zwei voneinander unabhängigen Bremsen (d. h., keine Moto-Bikes, keine Singlespeed-Bikes, keine Fixie-Bikes, siehe auch “Spezielle Regelungen”, Punkt 5.4. ). 
    2. Jede:r Teilnehmende ist für die Verkehrssicherheit seines Zweirades selbst verantwortlich. Insbesondere ist die Funktion sämtlicher sicherheitsrelevanter Bauteile zu gewährleisten.
    3. Teilnehmende, denen erst nach erfolgtem Start die Nutzung regelwidriger Fahrräder nachgewiesen wird, werden aus dem Rennen genommen und disqualifiziert.
    4. Eine Übersetzungsbeschränkung gibt es nicht.
    5. Das Anbringen von Flaschenhaltern ist ausschließlich am Unter- und Sitzrohr des Rahmens erlaubt.
    6. Bezüglich der Anforderungen an ein Fahrrad gelten beim GENERALI VeloCity Berlin nicht dieselben Regelungen wie beim Bund Deutscher Radfahrer e. V. oder wie beim  Internationalen Radsportverband UCI.

    5.2. Rennräder

    Bezüglich der Rahmengeometrie gibt es keine Vorschriften, solange diese nicht die allgemeine Fahrsicherheit einschränkt.

    5.3. Mountainbikes, Trekking- und Stadträder

    Die Nutzung dieser Fahrradtypen ist auf allen Distanzen erlaubt. Bitte bei der Radauswahl unbedingt die geforderte Mindestgeschwindigkeit berücksichtigen! Diese Fahrradtypen sind nicht für einen Start in den Startblöcken TOP und A zugelassen.

    5.4. Pedelecs

    Teilnehmende, die mit einem Pedelec (begrenzt auf 25 km/h) starten, werden ohne Wertung in alphabetischer Reihenfolge ins Ergebnis aufgenommen. Der Start erfolgt ausnahmslos nur bei der 60 km Distanz und nur aus dem letzten Startblock. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein Fahrrad mit Elektromotor mit einer Trittunterstützung bis 25 km/h. Dies wird in Deutschland häufig auch als E-Bike bezeichnet.
     

    5.4. Spezielle Regelungen

    Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die nachfolgend aufgelisteten Fahrradtypen sind beim GENERALI VeloCity Berlin ausdrücklich nicht zugelassen:

    • Scheibenräder vorn und/ oder hinten (Scheibenbremsen sind erlaubt!)
    • Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker
    • Lenkeraufsätze aller Art (Hinweis: Hörnchen an Lenkerenden bei MTB sind zugelassen, da sie NICHT als Lenkeraufsätze gelten und nicht den Lenkhebel schmälern!)
    • Liegeräder aller Art
    • Einräder aller Art
    • Dreiräder aller Art
    • Handbikes aller Art
    • Tandems (über Ausnahmen für bestimmte Personengruppen entscheidet der Veranstalter)
    • Lastenräder aller Art
    • Bahnräder/ Singlespeeds/ Fixies aller Art (Ausnahme: diese Räder sind zugelassen, wenn sie über zwei voneinander unabhängige Bremsen und Freilaufnabe verfügen)
    • Fahrradanhänger aller Art
    • Packtaschen und andere Zuladungen
    • Anbauteile, die den Fahrenden ablenken können (Radio, etc.)
    • Anbauteile, die ein Sicherheitsrisiko darstellen (herausragende Fahrradständer, Pegs etc.)
    • Rucksäcke (Ausnahme: handelsübliche Trinkrucksäcke wie Camelbaks sind zugelassen, sofern sie ausschließlich zum Getränketransport konzipiert sind und verwendet werden sowie die Rückennummer frei und gut sichtbar bleibt)
    • Flaschenhalter hinter bzw. unter dem Sattel
    • Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder aus anderen Materialien, die zerbrechlich oder nicht leicht verformbar sind
    • Tonträger jeglicher Art oder Ohrbedeckungen, die die akustische Wahrnehmung und damit die Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr oder im Wettbewerb negativ beeinflussen können (z. B. Kopfhörer, Ohropax, Ohrstöpsel)

    6. Helmpflicht, Bekleidung, Startnummer

    6.1. Helmpflicht

    Das Tragen eines radsportspezifischen Sturzhelms ist bei allen Distanzen zwingend vorgeschrieben. Der Sturzhelm muss aus festem Material bestehen und den geltenden Normen entsprechen (DIN EN 1078 / DIN EN 1080 für Kleinkinder). Sollte ein Verstoß festgestellt werden, wird der/die Teilnehmende disqualifiziert . Andere Helme wie Eishockey-, Reitsport-, Motorrad- oder Airbag- Helme sind nicht zugelassen.

    6.2. Bekleidung

    Für die Art der Bekleidung gibt es keine speziellen Vorschriften, sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist nicht gestattet, mit freiem Oberkörper zu fahren.

    6.3. Startnummer

    1. Die Startnummer dient der Identifikation der Teilnehmenden. Sie ist gut sichtbar, zuverlässig und in voller Größe an dem Lenker, mit Kabelbindern, mittig zu befestigen.
    2. Wird eine weitere Startnummer ausgegeben, ist diese gut sichtbar, zuverlässig und in voller Größe auf dem Rücken, in Höhe der Trikottaschen bzw. der Lenden mittig zu befestigen.
    3. Wird eine Rahmennummer ausgegeben, so ist diese ggf. mithilfe von Kabelbindern sorgfältig am Rahmen oder am Rahmen befindlichen Halterungen (z. B. Sattelstütze) zu befestigen.
    4. Wird eine Helmnummer ausgegeben, ist diese gut sichtbar, mittig an der Vorderseite des Helmes zu befestigen.
    5. Regelungen bzgl. der Transponder für die Zeitmessung finden sich unter Regel 10.
    6. Eine Weitergabe der Startnummer an  andere Teilnehmende ist nicht gestattet. 
    7. Zu den Sanktionen im Falle eines Verstoßes siehe Regel 18.2 (1) bis (5).

    7. Motorradstaffel / GENERALI VeloCity Instruktoren

    1. Die Wettkämpfe werden durch eine neutrale Motorradstaffel sowie unsere GENERALI VeloCity Berlin Instruktoren begleitet.
    2. Folgende Funktionen werden von beiden wahrgenommen:
    • Rennbegleitung und Beobachtung des ordnungsgemäßen Rennverlaufs .
    • Erfassen von Regelverstößen im Einzelfall.
    • Entfernen von Nicht-Teilnehmenden von der Strecke. 
    • Eingeschränkte Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material bei Unfällen/ Stürzen. 
    • Eingeschränkte Bereitstellung von Servicematerial bei Defekten.
    • Begleitung von Spitzengruppen ins Ziel inkl. Vorwarnen der zu überholenden langsameren Fahrenden auf der Zielgeraden.

    8. Wertungen

    8.1. Gesamteinzelwertung

    1. Bei der Gesamteinzelwertung wird zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmenden und der Renndistanz unterschieden. Daraus ergeben sich für jede Renndistanz eine „Gesamteinzelwertung männlich“ und eine „Gesamteinzelwertung weiblich“.
    2. In den Gesamteinzelwertungen nach vorstehendem Absatz werden alle Starter:innen eines Jedermann-/ Jedefrau-Rennen unabhängig von Alter und Teamzugehörigkeit zusammen gelistet. Der/die erstplatzierte Teilnehmende führt diese Auflistung an, der/die letztplatzierte schließt sie ab.

    8.2. Teamwertung

    1. Bei der Teamwertung wird zwischen den Teamarten (siehe 4.2) und der gefahrenen Strecke unterschieden. Daraus ergeben sich für jede Strecke folgende Teamwertungen:
      • „Männerteamwertung“
      • „Frauenteamwertung“
      • „Mixedteamwertung“
    2. Bei den Teamwertungen werden von jedem Team die schnellsten 5 Teammitglieder gewertet.
    3. Bei Zeitgleichheit zweier Teams entscheidet der bessere Platz des ersten Fahrenden eines  der beiden Teams über die Platzierung.

    9. Startblockeinteilung

    1. Jede:r Teilnehmende erfährt bei der Startunterlagenabholung anhand der ihm ausgehändigten Startnummer seine individuelle Startblockzuordnung. Jede:r Teilnehmende muss aus dem ihm/ihr zugewiesenen Startblock starten. Diese Zuteilung kann ausnahmslos nicht mehr geändert werden.
    2. Die Einteilung der Startblöcke basiert auf der bei der Registrierung angegebenen Durchschnittsgeschwindigkeit.
    3. Alle Fahrer:innen eines Teams starten grundsätzlich gemeinsam aus dem ihnen zugeordneten Startblock, ausgehend von der niedrigsten angegebenen Durchschnittsgeschwindigkeit. Der gemeinsame Start aus einem Startblock kann nur bis zum Ende der offiziellen Anmeldefrist gewährleistet werden, nicht jedoch in einer möglichen  Nachmeldephase.  
    4. Jede:r Teilnehmende ist verpflichtet, sich mindestens 20 Minuten vor dem Rennbeginn in seinem Startblock einzufinden. Dabei sind die vorgesehenen Eingänge zu benutzen. Eine Reihenfolge innerhalb eines Startblocks gibt es nicht. Teilnehmende, die sich zuerst im Startblock einfinden, müssen sich vorn aufstellen, damit nachfolgende Teilnehmende aufrücken können und somit der Eingangsbereich des Startblocks frei bleibt.
    5. Es ist nicht erlaubt, über die Absperrung in den Startblock zu gelangen und/oder sich vorzudrängeln.

    9.1 Frauenstartblock

    Für Frauen bieten wir die Möglichkeit, aus einem gemeinsamen Startblock auf die jeweilige Strecke zu starten. Der Start erfolgt aus einem mittleren Startblock. Damit möchten wir insbesondere Einsteigerinnen die Gelegenheit bieten, gemeinsam das Rennen zu fahren.
    Die Einteilung in den Frauenstartblock wird bei der Startblockeinteilung priorisiert und vor den gemeinsamen Start mit dem Team gestellt.  

    ACHTUNG: Fahrerinnen, die eine TOP-30-Platzierung anstreben, sollten sich leistungsgerecht in die vorderen Startblöcke einordnen und nicht den Frauenstartblock wählen.

    9.2 Pedelecstartblock

    Alle Teilnehmenden starten gemeinsam aus dem letzten Startblock auf die 60-km-Distanz. Starter:innen mit einem Pedelec starten außerhalb der Wertung und werden alphabetisch mit der gefahrenen Zeit und dem Namen in den Ergebnissen veröffentlicht.

    10. Zeitnahme

    10.1. Allgemein

    1. Die Zeitnahme beim GENERALI VeloCity Berlin erfolgt individuell und elektronisch.
    2. Der Veranstalter ist berechtigt, für die Zeitmessung entweder mehrfach verwendbare Transponder oder Einwegtransponder einzusetzen. Jede:r Teilnehmende hat den vom Veranstalter ausgegebenen Transponder zu verwenden, insbesondere erfolgt keine Erfassung von persönlichen eigenen Zeitmesstranspondern.
    3. Der bei der Startunterlagenabholung ausgegebene Zeitmesstransponder muss den Vorschriften entsprechend angebracht sein. 
    4. Der Veranstalter behält sich vor, andere Zeitmesssysteme zum Einsatz zu bringen. Die dann maßgeblichen Vorgaben werden rechtzeitig mitgeteilt und sind einzuhalten.
    5. Die Zeitnahme wird auf alle Wertungen angewandt. 
    6. Das Rennen beginnt mit der offiziellen Startfreigabe.

    10.2. Blockstartzeit / Echtzeitmessung

    1. Der Startblock TOP und A jedes Rennens startet mit Blockstartzeit. Die Blockstartzeit ist die Nettostartzeit für jede:n Teilnehmenden dieses Blocks (Guntime). 
    2. Bei Teilnehmenden, die aus dahinter liegenden Startblöcken starten, erfolgt der Beginn der Zeitmessung erst mit dem Überqueren der offiziellen Startlinie (Echtzeitmessung). 
    3. Teilnehmende mit Blockstartzeitzuordnung, die regelwidrig aus weiter hinten liegenden Startblöcken starten, werden dennoch mit der Blockstartzeit ihres zugeordneten Startblocks erfasst.

    10.3. Gesamteinzelplatzierung

    1. Die ersten 100 Teilnehmer bei den Männern im Ziel, belegen die ersten 100 Plätze in der Gesamteinzelwertung der jeweiligen Distanz. Ab Platz 101 entscheidet die gefahrene Nettozeit über die Platzierung. 
    2. Die ersten 30 Teilnehmerinnen belegen die ersten 30 Plätze in der Gesamteinzelwertung der jeweiligen Distanz. Ab Platz 31 entscheidet die gefahrene Nettozeit über die Platzierung.

    11. Verpflegung während des Rennens

    1. Beim GENERALI VeloCity Berlin ist auf jeder Distanz mindestens eine Verpflegungsstelle eingerichtet. Verpflegungsstellen befinden sich immer auf der rechten Straßenseite.
    2. Die Verpflegungsstellen werden durch beidseitig an der Strecke aufgestellte Entfernungsschilder 1.000 m, 500 m und 250 m vorher angezeigt.
    3. Zur Verpflegungsaufnahme müssen die Teilnehmenden zuerst ein deutlich sichtbares Handzeichen geben, sich dann rechts einordnen, von der Straße rücksichtsvoll und umsichtig abbiegen und vollständig anhalten.
    4. Eine Versorgung aus Begleitfahrzeugen ist grundsätzlich nicht erlaubt. In besonderen Fällen (z. B. bei besonderen Witterungsbedingungen) kann die Rennleitung Ausnahmen von diesem Grundsatz zulassen. Sollte dies der Fall sein, gibt die Rennleitung dies vor dem Rennen ausdrücklich bekannt. 
    5. Die Verpflegungsannahme von Personen am Straßenrand oder vom eigenen Betreuenden ist nicht erlaubt.

    12. Unterbrechung oder Aufgabe des Rennens

    1. Ist ein:e Teilnehmende:r gezwungen, durch Panne, Defekt, körperliche Beschwerden etc. das Rennen zu unterbrechen oder zu beenden, so hat er/sie dies sofort durch Heben des rechten Arms anderen Teilnehmenden anzuzeigen und an dem ihr/ihm näher liegenden Straßenrand anzuhalten. Bei freier Fahrbahn hat der/die Teilnehmende sich auf die rechte Straßenseite zu begeben bzw. zu wechseln. Dort muss er/sie auf ein Begleitfahrzeug warten und durch neuerliches Heben des rechten Arms anzeigen, dass Hilfe benötigt wird.
    2. Das Verlassen der Rennstrecke führt stets zur Disqualifikation, auch wenn der Teilnehmende wieder auf die Rennstrecke zurückkehrt. Offizielle Verpflegungsstellen und Servicepunkte sind Bestandteil der Rennstrecke.

    13. Eigene Begleitfahrzeuge und fremde Hilfe

    1. Es ist ausnahmslos untersagt, dass personen- oder teamgebundene Begleitfahrzeuge innerhalb der Streckensperrung fahren.
    2. Es ist nicht zulässig, aus Pressefahrzeugen oder anderen Begleitfahrzeugen, die nicht zur unmittelbaren Rennorganisation gehören, technische Hilfe oder Verpflegung anzunehmen.
    3. Bei körperlichen Beschwerden oder Stürzen ist es ausdrücklich erlaubt, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen.

    14. Durchschnittsgeschwindigkeiten und Besenwagen

    1. Beim GENERALI VeloCity Berlin werden Mindestdurchschnittsgeschwindigkeiten angegeben, deren Einhaltung die Grundvoraussetzung für die Teilnahme ist. Die Mindestdurchschnittsgeschwindigkeiten sind abhängig von der Renndistanz sowie der Topographie und werden in der Ausschreibung veröffentlicht. Sie sind Bestandteil dieses Regelwerkes.
    2. Die Kontrolle der Mindestdurchschnittsgeschwindigkeit obliegt der Rennleitung. 
    3. Ist ein:e Teilnehmende:r durch Defekte, körperliche Beschwerden oder andere Gründe nicht in der Lage, die geforderte Mindestdurchschnittsgeschwindigkeit zu erzielen bzw. zu halten, so hat sie/er nach Aufforderung durch die Rennleitung das Rennen zu beenden und in den Besenwagen zu steigen.
    4. Sollte es die Verkehrssituation erfordern, ist die Rennleitung befugt, nach Maßgabe der Polizei Teilnehmende, die weit zurückliegen, aus dem Rennen zu nehmen, auch wenn sich diese noch im Zeitlimit befinden. 
    5. Den Anweisungen der Rennleitung und des Besenwagenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
    6. Wer vor dem Besenwagen ins Ziel kommt, jedoch die geforderte Mindestdurchschnittsgeschwindigkeit nicht erreicht, gilt als disqualifiziert und erscheint im Ergebnis nur mit den vorhandenen Transponderdaten, jedoch ohne Ranking.
    7. Wer hinter dem Besenwagen das Ziel erreicht, gilt als disqualifiziert und erscheint im Ergebnis mit den vorhandenen Transponderdaten, jedoch ohne Ranking.

    15. Allgemeine Fahrordnung

    1. Das Rechtsfahrgebot ist einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch für Fahrende, die von der Spitzengruppe überholt werden. Zu den Sanktionen siehe Regel 18.2. Nr. 14.
    2. Jede:r Teilnehmende darf eine:n anderen Teilnehmenden nicht am Vorbeifahren hindern oder  diesen  bewusst ausbremsen oder abdrängen. Berührungen mit anderen Fahrenden sind nach Möglichkeit zu vermeiden. 
    3. Sonstige Behinderungen, wie plötzliches Verlassen der Fahrlinie oder Abstoppen während oder im Auslauf des Rennens ohne zwingenden Grund, werden entsprechend der Regel 18.2. geahndet.
    4. Es ist verboten, im Windschatten von motorisierten Fahrzeugen zu fahren oder sich an diesen festzuhalten. Dies gilt auch nach Stürzen oder Defekten.
    5. Den Teilnehmenden ist der Austausch von Verpflegung und Getränken untereinander gestattet.
    6. Das Wegwerfen jeglicher Gegenstände, auch von Abfall und Trinkflaschen, ist verboten und wird gemäß Strafenkatalog (siehe Regel 18.2. Nr. 18 und 22) geahndet. Jede:r Teilnehmende ist verpflichtet, seine/ihre Abfälle und leeren Trinkflaschen ausschließlich an den Versorgungsstellen auf der Strecke bzw. nach dem Ziel in den bereitstehenden Behältnissen zu entsorgen.

    16. Materialwechsel und Defektbehebung

    1. Der Austausch von Werkzeugen und Ersatzteilen zwischen den Teilnehmenden ist gestattet. Laufräder und Fahrräder dürfen dagegen nur zwischen Teilnehmenden desselben Teams getauscht werden. Beim Austausch von Fahrrädern hat der/die Teilnehmende selbst sicherzustellen, dass der Zeitmesstransponder auf das neue Fahrrad übernommen wird. 
    2. Der Austausch von Laufrädern und Fahrrädern ist darüber hinaus nur an den auf der Strecke eingerichteten Servicepunkten zulässig.
    3. Jegliche Defektbehebung darf nur im Stand, hinter der Gruppe auf der rechten Straßenseite und vor dem Materialwagen erfolgen, sofern vorhanden. Wo vorhanden, ist der rechtsseitige Gehweg für eine Defektbehebung zu nutzen.
    4. Zur Defektbehebung an den Servicepunkten muss der/die Teilnehmende zuerst ein deutlich sichtbares Handzeichen geben, sich dann rechts einordnen, von der Straße rücksichtsvoll und umsichtig abbiegen und vollständig anhalten. Die Servicepunkte befinden sich auf der rechten Straßenseite und sind mit Verpflegungspunkten kombiniert oder entsprechend gekennzeichnet.

    17. Verhalten bei geschlossenen Bahnübergängen

    1. Das Überqueren von geschlossenen Bahnübergängen (ab Aufleuchten der roten Ampeln) ist verboten.
    2. Es erfolgt grundsätzlich keine Zeitgutschrift, wenn Teilnehmende von geschlossenen Bahnübergängen aufgehalten werden.

    18. Ahndung von Regelverstößen beim GENERALI VeloCity Berlin

    18.1 Allgemein

    1. Die Rennleitung ist befugt, bei Regelverstößen Sanktionen auszusprechen. Die Sanktionen dienen der Gewährleistung der reibungs- und gefahrlosen Organisation und Sicherheit aller Teilnehmenden. 
    2. Das Strafmaß richtet sich nach dem unter 18.2. aufgeführten Sanktionen-Katalog. 
    3. Der Sanktionen-Katalog ist nicht abschließend. Bei Regelverstößen, die nicht im Sanktionen-Katalog aufgeführt sind, liegt das Strafmaß im Ermessen der Rennleitung.
    4. Die Rennleitung entscheidet nach ihrer freien, aus den Umständen gewonnenen Überzeugung. Die Entscheidung wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.

    18.2 Sanktionen-Katalog

    Es gilt folgender Sanktionen-Katalog:

    Nr.Art des VerstoßesStrafmaß

    1

    Teilnahme unter falschem Namen

    Startverbot für 5 Jahre oder Sperre auf Lebenszeit sowie EUR 500 Geldstrafe an den Veranstalter. (Der Betrag wird einem wohltätigen Zweck zugeführt.)

    2

    Teilnahme von A- oder B-Lizenzfahrer:innen

    Disqualifikation, Entfernen aus der Ergebnisliste und Startverbot für 3 Folgejahre

    3

    Weitergabe der eigenen Startunterlagen an andere Person zur Teilnahme

    Startverbot für mindestens 3 Folgejahre, bei Täuschungsabsicht auf Lebenszeit

    4

    Mitführen des Transponders anderer Teilnehmender

    Startverbot für 2 Jahre

    5

    Teilnahme mit alter oder falscher Startnummer

    Startverbot für 3 Jahre

    6

    Tätlichkeit(en) gegen andere Personen

    Disqualifikation und Startverbot für 3 Jahre

    7

    Vorsätzliche gefährliche Fahrweise

    Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr

    8

    Abkürzen oder Abweichen von der Strecke

    Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr

    9

    Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke

    Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr

    10

    Nutzung eines regelwidrigen Fahrrads im Rennen

    Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr

    11

    Teilnahme ohne Sturzhelm oder Abnehmen des Sturzhelms im Rennen

    Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr

    12

    Teilnahme ohne Rückennummer und/oder Transponder 

    Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr

    13

    Mehrfacher Regelverstoß am selben Renntag

    Startverbot von einem bis zu drei Jahren, je nach Art und Anzahl der Verstöße 

    14

    Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebots bei Überholung durch Spitzengruppe(n) nach der 5.000 m Marke

    Disqualifikation und / oder Startverbot im Folgejahr

    15

    Inkorrektes Verhalten, Beleidigung, Bedrohung

    Verwarnung oder Disqualifikation oder   Startverbot für das Folgejahr 

    16

    Teilnahme aus falschem Startblock (mit Blockstartzeit)

    Disqualifikation 

    17

    Teilnahme aus einem weiter vorn liegenden falschen Startblock

    Disqualifikation

    18

    Mitführen oder Wegwerfen eines Glasbehälters oder eines nicht leicht eindrückbaren Getränkebehälters

    Disqualifikation

    19

    Teilnahme an falschem Wettbewerb (Renndistanz!)

    Disqualifikation

    20

    Verwenden von Telekommunikationsgeräten jeglicher Art während der Fahrt zwischen Startaufstellung und Zielauslauf

    5 Minuten Zeitstrafe oder Disqualifikation

    21

    Startaufstellung mit einem regelwidrigen Fahrrad

    Radwechsel inkl. 5 min Zeitstrafe, ansonsten Disqualifikation

    22

    Wegwerfen von zugelassenen Trinkflaschen oder anderen Gegenständen

    1-5 min Zeitstrafe

    23

    Regelwidriger Sprint

    1 min Zeitstrafe oder Disqualifikation

    24

    Unsportliche Fahrweise/ unsportliches Verhalten

    Verwarnung oder Disqualifikation

    25

    Gefährliche Fahrweise

    Verwarnung oder Disqualifikation

    26

    Rückennummer oder Transponder nicht erkennbar

    Verwarnung oder Disqualifikation

    27

    Tragen von sicherheitsgefährdender Kleidung

    Verwarnung oder Disqualifikation

    28

    Abweichen von der Fahrlinie und dadurch Gefährdung Anderer

    Verwarnung oder Disqualifikation

    29

    Freihändiges Fahren

    Verwarnung oder Disqualifikation

    30

    Abnehmen des Helmes im Zielausfahrtbereich

    Verwarnung oder Disqualifikation

    31

    Regelwidriges Anbringen/Tragen der korrekten Startnummer

    Verwarnung oder Disqualifikation

    32

    Behinderung eines offiziellen Fahrzeuges

    Verwarnung oder 5 min Zeitstrafe oder Disqualifikation

    33

    Mitführen oder verwenden von Tonträgern jeglicher Art während der Fahrt zwischen Startaufstellung und Zielauslauf

    Verwarnung oder 5 min Zeitstrafe oder Disqualifikation

    34

    Missachtung von Anweisungen der Organisation

    Verwarnung oder 1 min Zeitstrafe oder
    Disqualifikation

    35

    Nutzen von motorisierten Fahrzeugen, um sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen (festhalten, Windschatten fahren etc.)

    Verwarnung oder 5 min Zeitstrafe

    36

    Regelwidrige mechanische Hilfe

    Verwarnung oder 5 min Zeitstrafe

    37

    Mehrfaches überqueren der Start- oder Ziellinie mit Transponder

    Verwarnung oder 5 min Zeitstrafe

    38

    Abstoßen von Fahrzeugen / Krafträdern / Teilnehmenden

    Verwarnung oder 5 min Zeitstrafe

    39

    Anschieben und abstoßen unter Teilnehmenden

    Verwarnung oder 2 min Zeitstrafe

    40

    Regelwidrige Verpflegungsannahme

    Verwarnung oder 1 min Zeitstrafe

    41

    Startaufstellung nicht durch den gekennzeichneten Zugang

    Verwarnung oder 1 min Zeitstrafe

    42

    Vordrängeln bei der Startaufstellung im Block

    Verwarnung oder 1 min Zeitstrafe

    19. Erfassung und Speicherung von Regelverstößen beim GENERALI VeloCity Berlin

    1. Das Organisationsteam erfasst alljährlich Regelverstöße vor Ort im Startbereich, während des Rennens und im Zielausfahrtbereich.
    2. Regelverstöße werden zur Vermeidung weiterer Verstöße bzw. zur Verhängung angemessener Sanktionen in der sog. „Beobachtungsliste“ erfasst und gespeichert.
    3. Teilnehmende, die in der Beobachtungsliste mit einem Regelverstoß vermerkt sind, der nicht unmittelbar zur Disqualifikation führte, erhalten im Folgejahr bei der Akkreditierung vorsorglich einen Kurzbrief der Rennleitung mit der Bitte um Regeleinhaltung und dem Hinweis, dass andere Teilnehmende sonst gefährdet werden und ein wiederholter Regelverstoß, je nach Schweregrad, zur Disqualifikation und zum Startverbot führen kann.
    4. Teilnehmende, die in drei aufeinander folgenden Jahren nicht erfasst wurden, werden aus der Beobachtungsliste gelöscht.

    Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten in der Beobachtungsliste erfolgt ausschließlich zu dem genannten Zweck unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht. Verarbeitungstätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, sind in den Datenschutzhinweisen zum GENERALI VeloCity Berlin 2023 beschrieben, abrufbar unter:
    https://www.scc-events.com/corporate/kontakt/datenschutz/informationspflicht.

    20. Zustellung

    1. Sämtliche Zustellungen seitens des Veranstalters und der Rennleitung erfolgen, mit Ausnahme von Abs. 2, formlos und können insbesondere auch elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden.
    2. Die Aufforderung zur Zahlung einer Geldstrafe erfolgt durch einen eingeschriebenen Brief oder durch Übergabe des Schriftstücks gegen Empfangsbekenntnis. Bei der Zustellung mittels eingeschriebenem Brief gilt dieser mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. 
    3. Der/die Teilnehmende muss Zustellungen und Mitteilungen unter der Anschrift, die er bei der Anmeldung angegeben hat, gegen sich gelten lassen.